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3. June 2003, 21:40   #5
jupp11
 
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Ich halte es mit Binozap.

Folter kann und darf kein Mittel des Staates sein. Selbst dann nicht, wenn Leben damit gerettet werden könnten. Denn genau eine solche Rechtfertigung öffnet jedem Missbrauch Tür und Tor.

Jede Räuberbande im ehemaligen Jugoslawien hat so eine Argumentation für sich selbst gehabt. "Wir müssen hier mal präventiv ein paar Leute umbringen oder foltern, bevor die das tun"

Und genau das darf ein Rechtsstaat nicht. Auch wenn dann hingenommen werden muss, dass der eine oder andere Sexual- oder anderweitig Gewaltverbrecher auf Staatskosten durchgefüttert wird. (Dazu mal nebenbei bemerkt: Die Zahl der Kindestötungen und der Sexualverbrechen ist seit vielen Jahren rückläufig, obwohl die Medienberichterstattung anderes glauben lässt.)

Das gilt für den Staat als Gemeinwesen. NICHT aber für Selbstverteidigungssituationen eines Einzelnen. Diese Fangfrage Maggi, die Du oben zitiert hast, wurde schon in den 60er Jahren von deutschen Gerichten entsprechend gewertet und auch die Bejahung einer Gewaltanwendung in persönlicher Notwehrsituation hat meines Wissens in keinem Fall zu einer Nichtanerkennung der Wehrdienstverweigerung geführt.

Entsprechendes gilt natürlich auch für Tiramisus Einsatz für seine Lieben.