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3. June 2003, 23:46   #6
niceguy
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Tiramisu, das meinst du nicht ernst, du Browokand

Die Amis machens doch vor: Todesstrafe für Jugendliche und Todesurteile in sehr zweifelhaften Verfahren, trotz neuer, überzeugender Entlastungsmomente keine Wiederaufnahme des Prozesses. Rechtsunsicherheit, je dunkler die Hautfarbe und desto leerer der Geldbeutel des Angeklagten.

Allerdings sollte man Sexualstraftäter, zu denen Kinderschänder und Vergewaltiger zählen, nicht auf das unfähige Urteil eines beknackten Psychoklempners vorzeitig entlassen. Jeder halbwegs begabte Triebtäter lernt schnell, wie man den Psychos (=Dottores) die richtigen Antworten gibt. Die Heilkunde im Bereich Geisteserkrankungen steckt m.E. noch nicht mal in den Kinderschuhen.

Allerdings ist es für mich auch unfassbar, dass man den 'Kalif von Köln', Metin Kaplan, aus dem Knast entlässt (wegen Anstiftung zum Mord) und ihn dann nicht abschiebt in die ach so böse Türkei. Mit dem fanatischen Unruhestifter Kaplan zeigt sichmal wieder, wie unsere Demokratie an ihre Grenzen stösst. Soll man einem wirklich übel gesinnten Menschen weiter sein verbrecherisches Tun ungestraft durchgehen lassen? Hier in Freiheit statt in der Türkei im Knast?

Selbst abgelehnte, schwer straffällige Asylbewerber können/dürfen nicht abgeschoben werden, obwohl sie von Mord, über Drogen- und Menschenhandel sowie Waffenschieberei gefährliche Subjekte darstellen, gefährlich auch für unsere demokratische Rechts- und Gesellschaftsordnung. Ich denke, die Menschen, die skrupellos, brutal und gemeingefährlich agieren, dürfen sich nicht beschweren, in ihr Heimatland abgeschoben zu werden. Nur dann sind diese Typen plötzlich aktiv und pochen auf unsere Rechtsordnung, die sie selber nie anerkannt und stets mit Füssen getreten haben.

Gewalt? Das eingentliche Thema dieses Threads? Ja nun, meine Familie würde ich immer aufs Äußerste verteidigen, ist doch klar. Vor ein paar Tagen haben deutlich größere Kinder meinen Sohnemann (6) grundlos drangsaliert, der kam heulend und ganz verstört an. Ich bin hin zu den Früchtchen und war nahe dran, dem Anführer eine zu scheuern, habe ihn aber nur mit dem Brustkorb etwas weggeschubst. Tolle Leistung, wenn ca. sechs 10 - 13-Jährige sich auf einen Sechsjährigen stürzen!

Darf die Polizei Gewalt anwenden bei Gefahr im Verzug? Der Prozess gegen den Entführer und Mörder aus Frankfurt machte das populär. Die Polizei drohte solche Massnahmen nur an. In dem Fall war es, sich auf einer Grenze bewegend, sicher angebracht, musste man doch noch davon ausgehen, das Opfer würde noch leben. Komisch, dass die Täter immer dann wimmernd den Schutz des Gesetzes in Anspruch nehmen, dass sie vorher überhaupt nicht gejuckt hat?!

@jupp: wenn es um deine eigenen Kinder ginge (siehe sara), würde deine Meinung sicher auch anders aussehen.