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18. June 2003, 13:01   #16
mhritter
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Warum soll der Staat nicht mit gleichen Mitteln handeln dürfern wie der Täter. Ein brutaler Verbrecher (Entführungsbeispiel) hat durch sein brutales Handeln jegliches Recht auf "unbrutales" Verhalten der Behörden verspielt. Würde man ihn nicht foltern, um die Gefangenen zu befreien, so würde sich der Staat wohl selbst schuldig machen, da er ja tatenlos einem weiteren Verbrechen (Geiseln verdursten, verhungern, etc.) tatenlos zuschaut. Wäre doch wohl auch irgend eine Form von unterlassener Hilfestellung.

Wieso das so ist weiss ich zwar nicht, aber die Mehrheit der Leute haben immer wieder das Bedürfniss den armen Verbrecher zu schützen (greift ihn nur nicht zu hart an oder, der arme Kinderschänder ist ja krank, etc.). Das das Opfer vor weiterem Schaden zu schützen ist - und eben mit allen nur möglichen Mittel - ist doch wohl wichtiger, als dem Verbrecher Rechte zuzugestehen, die er selbst nicht anerkennt.

Ein schießender Massenmörder hat genauso sein Recht auf Gefangennahme verspielt - es gilt eben das Gesetz "Dead or Alive".
Und die Todesstrafe ? Was spricht dagegen? Nur weil immer wieder Unschuldige hingerichtet werden. Das hat meiner Meinung nichts mit pro und contra Todesstrafe zu tun, sondern damit, unter welchen Bedingungen die Todesstrafe verhängt wird. Bei eindeutigen Beweisen oder Geständnissen spricht doch wohl nichts dagegen. Ob das dann human ist oder nicht, ist dann doch wohl egal; wer selbst inhuman ist hat eben auch keinen eigenen Anspruch, human behandelt zu werden.

Ciao Michael