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18. June 2003, 17:50   #21
binozap
 
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Nochmal für alle, die hier Folter als legitimes Mittel eines Rechtsstaates für möglich halten: Es geht nicht um Rache an Verbrechern, es geht nicht um Strafe, es geht um die Feststellung von Schuld oder Unschuld. Und dies kann doch wohl nicht, wie ehemals bei den Hexenprozessen, mit Daumenschrauben und Streckbank ablaufen. Da hätten in den 70ern recht viele der RAF Beteiligung Verdächtige mittels Folter zu einem Geständnis gebracht werden können. Zu Zeiten der RAF gab es eine Menge Verdächtige. Man war etwa mit Ulrike Meinhof auf der Schule gewesen oder wohnte um die Ecke, in einer ansonsten doch recht bürgerlichen Umgebung. Heute würde dies bedeuten: Wer mit einem Terroristen auf der gleichen Uni ist, vielleicht sogar noch in demselben Studentenwohnheim wohnt, ist verdächtig und darf gefoltert werden.

Was ist schon ein bißchen Schmerz durch Elektroschocker? Anstatt langer, kostenintensiver Vernehmungen von Beschuldigten, wird einfach ein wenig gefoltert und in 5 Minuten ist das Geständnis fix und fertig.

1976 dachte der damalige niedersächsische Ministerpräsident, Ernst Albrecht, öffentlich über eine Einführung der Folter nach. In seinem Buch "Der Staat - Idee und Wirklichkeit" sieht er im Verbot der Folter "kein absolutes Recht". Ein Jahr später, im Herbst 1977, wird sogar über die von F.J. Strauß angeregte Erschießung von RAF-Gefangenen öffentlich verhandelt.

Die Forderung, das von einem aufgeklärten Absolutisten 1740 von Friedrich II. in Preußen eingeführte Verbot der Folter ("poena extraordinaria") jetzt aufzuweichen bzw. -heben, steht somit in der Tradition dieser Kräfte.

Nochmal: Es geht um die Feststellung der Schuld, nicht um Strafe. Falls die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wird und ein entsprechendes Urteil gefällt wurde, kann der Deliquent meinethalben sogar, auf direktem Wege in die ewigen Jagdgründe eingehen.