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2. September 2005, 21:04   #10
schwaller
 
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Zitat:
Zitat von Glühwürmchen
Hmmm, darf eigentlich eine Ehefrau sowas benutzen, die von ihrem Mann vergewaltigt wird? Sie weiß es ja schon vorab (und unternimmt nix die Dumme), also ist es doch vorsätzliche Körperverletzung. Und ist das dann nicht soetwas ähnliches wie Rache?
eine interessante frage - vor allem die beweisführung dürfte da relativ schwierig sein - generell gilt dort aber bestimmt auch, das bei einer vergewaltigung, notwehrmassnahmen ergriffenw erden dürfen. nur wie willst du beweisen, das es eine vergewaltigung war/ist.

das dürfte eine reltiv schwierige sache sein. auch gilt bei notwehr, das die massnahmen der tat angepasst sein muessen. oder anders - nur weil einer mit der faust droht, darfst hierzulande keinen zum schwehrstverletzten zusammenschlagen oder gar mit schusswaffen losgehen.