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2. September 2005, 21:14   #11
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
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Ja, Du darfst einmal richtig zuschlagen oder zustechen um dich aus der Notlage zu befreien. Ist der Gegner kampfunfähig, musst du aufhören.

Ich setze einfach mal voraus, dass eine Vergewaltigung Spuren hinterlässt, die eindeutig darauf schließen lassen, dass es sich in diesem Fall um eine Solche handelt. Außer, es ist von der Frau bewusst so iniziiert worden, was es ja auch gibt. Aber das mal ausgelassen...
Ist diese Vorabmaßnahme noch spontane Notwehr? Sie hätte doch auch andere Mittel um sich der Gefahr ganz zu entziehen.
Also ich kann mir schon vorstellen, dass das nicht mehr "erlaubt" ist