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2. September 2005, 22:04   #12
Sacki
Dummschwätzer
 
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Zitat:
Zitat von Glühwürmchen
Ist diese Vorabmaßnahme noch spontane Notwehr? Sie hätte doch auch andere Mittel um sich der Gefahr ganz zu entziehen.
Also ich kann mir schon vorstellen, dass das nicht mehr "erlaubt" ist
Putativnotwehr:
Von einer Putativnotwehr spricht man, wenn der Täter irrig glaubt, dass Umstände vorliegen, die sein Handeln als Notwehr rechtfertigen und sein Handeln unter diesen Umständen auch tatsächlich wegen Notwehr gerechtfertigt wäre. In diesem Fall wird der Täter nicht wegen vorsätzlicher, aber ggf. wegen fahrlässiger Begehung einer Straftat bestraft.