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13. June 2008, 16:36   #321
Ben-99
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... aus dem Abschlußbericht der "Evaluierungskommission" unter 2.5.3:

Zitat:
Was sich allerdings nach Lage des Falles als nicht nachvollziehbar darstellt, ist, dass eine Reihe von Gegenständen, die im Wohnhaus (samt ‚Verlies’) des (infolge Selbstmords nicht mehr greifbaren) bekannten Täters sichergestellt worden waren, in Befolgung der ersichtlich von der Opferbegleitung ausgegangenen Impulse an das Tatopfer ausgefolgt wurden, ohne zuvor ihren objektiven und von einer zusätzlichen seelischen Opferbelastung weitestgehend unabhängigen Beweiswert (insbesondere durch Anfertigung von Kopien) zu sichern. Im Einzelnen handelte es sich dabei um Videokassetten, ein Tagebuch, Bekleidung, beschriebene Zettel und diverses anderes persönliches Eigentum der Natascha KAMPUSCH, dessen Beschaffenheit bzw. Inhalt nunmehr größtenteils ebenso wenig verifizierbar ist, wie die zeitlichen und sonstigen Modalitäten der Einbringung in das so genannte ‚Verlies’. Ein derartiger Umgang mit relevantem Beweismaterial ist bei einer eigenständigen Wahrnehmung der entsprechenden Ermittlungsverantwortung (in Richtung auch zumindest eines weiteren Tatkomplizen) mit einem umfassenden Verständnis sämtlicher Aspekte wirksamen Opferschutzes schwer in Einklang zu bringen.
Das klingt wie ein Witz, daß man ihr das gesamte Material übergeben hat, ohne vorher Kopien für eine spätere Auswertung anzufertigen. Doch mir kann niemand erzählen, daß österreichische Kriminalbeamte von sich aus derart bescheuert sein könnten. Also wurden sie dazu gezwungen ("in Befolgung der ersichtlich von der Opferbegleitung ausgegangenen Impulse"). Und man fragt sich natürlich, wie es sein kann, daß der Kampusch-"Berater"-Clan eine solche Macht auf die Ermittler ausüben konnte. Denn:

Zitat:
Hinzu kommt, dass bei evidentem Tatverdacht in Richtung langfristiger Freiheitsentziehung mit sexuellem Kindesmissbrauch eine tatbezogene Wahrheitsermittlung nicht darauf ausgerichtet sein kann, sexuelle Missbrauchskomponenten vom Ermittlungsgegenstand auszuschließen. Dass das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Zwecke der Strafrechtspflege selbst über höchstpersönliche individuelle Opferrechte stellt, wurde oben mit Beziehung auf § 10 Abs. 3 StPO bereits hervorgehoben.
Und dann ist noch ein interessanter Satz im gedruckten neuen "Stern" (Heft 25) zu lesen, der in der Online-Fassung des Artikels fehlt:

Zitat:
Als der Journalist Oswald Hicker bei ihr [gemeint ist ihre Mutter Brigitta Sirny] Kinderbilder von der kleinen Natascha in Reitstiefeln und mit nacktem Po entdeckte und diese der Polizei übergab, schaltete die den angesehenen Wiener Kinderpsychiater Max H. Friedrich ein. Die Aufnahmen seien "für das Mädchen zweifellos bedenklich, lassen aber keinen Schluss kinderpornographischer Ausbeutung zu", befand der in seinem Gutachten.

(...)

Deswegen hatten wir ja den Herrn Professor um seine Meinung gefragt", sagt ein damals ermittelnder Beamter dem stern. "Aus heutiger Sicht war es natürlich ein Fehler, die Spur nicht weiterzuverfolgen."

Natascha Kampusch und ihre Mutter weisen die Anschuldigungen zurück. Doch als sie die Mutter nach ihrer Flucht bei der Polizei wiedergesehen hatte, soll sie laut Ohrenzeugen gesagt haben: "Mama, ich weiß, Du hast das so nicht gewollt."

Nachfragen, sagt ein Polizist, seien "von Max Friedrich unterbunden" worden. Friedrich lehnt gegenüber dem stern einen Kommentar ab. "Immer wenn es für uns relevante Themen berührte", sagt heute ein Polizist über die Gespräche mit Kampusch, "brachen ihre Therapeuten oder Anwälte das Gespräch ab. Mit Rücksicht auf ihre Traumatisierung und Nataschas labilen Zustand."
Wie vorausgesagt, scheint sich jetzt der Wind, ähnlich wie im Fall "Maddie", zu drehen, so daß Natascha Kampusch nicht mehr länger damit rechnen kann, daß die Medien wie bisher immer nur in ihrem Sinn und völlig unkritisch berichten.

Gruß Ben