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21. November 2007, 09:45   #2
tw_24
 
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Die Besorgnis sei Dir und allen, die noch halbwegs bei Verstand sind, gegönnt, denn sie ist berechtigt. Der Gesetzgeber, also der im Reichstag beheimatete Bundestag, hat beispielsweise derzeit rund zwei Dutzend Mitwirkende, die, obgleich auf billigem Papier doch nur ihrem Gewissen verpflichtet, einem Gesetz ihre Zustimmung gaben, an dessen Rechtmäßigkeit sie zweifeln. Sie hoffen aber, wie beruhigend, auf das Bundesverfassungsgericht, dem wiederum von ihren Kollegen nicht selten vorgeworfen wird, es mische sich doch zu sehr in die Gesetzgebung ein.

Zitat:
"Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen. [..] Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. [..] In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke unter anderem der Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage, wonach den Unternehmen gestattet war, zu Abrechnungszwecken die entsprechenden Daten bis zu sechs Monate zu speichern. Aus dem Recht der Unternehmen wird eine Verpflichtung, auch zu anderen Zwecken. Damit ist die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, die solche Kommunikationsmittel benutzen, ohne dass für die Speicherung als solche ein konkretes Verdachtsmoment bestehen muss. [..] Eine Zustimmung ist [..] deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."

(Plenarprotokoll vom 09.11.2007, Anlage 4)
Da staunen nicht nur Experten, sondern wundern sich auch Laien, wozu denn ein Bundestag überhaupt noch benötigt wird, wenn am Ende das Bundesverfassungsgericht Gesetze machen muß, obgleich es demokratisch durchaus weitaus weniger legitimiert ist als der Bundestag.

Dennoch ist es nicht unbedingt überzeugend, mit Ereignissen, die nicht stattfanden, sondern vielleicht nur geplant waren, gegen Sicherheitsmaßnahmen zu argumentieren. Israel kennt Zeiten, in denen nahezu täglich irgendwo ein stolzer "Palästinenser" detonierte und israelische Bürger mit in den Tod riß. Eine Reaktion darauf ist der Sicherheitszaun, den notorisch nervige Gutmenschen "Apartheidmauer" nennen. Seit Baubeginn aber schaffte es nahezu kein "Märtyrer" mehr, sich in Israel ins versprochene Jungfrauen-Bordell zu sprengen.

Das Ausbleiben von Anschlägen beweist doch nun aber gerade nicht, daß der Sicherheitszaun, dessen Bau übrigens mit der Machtübernahme der Hamas-Bande in Gaza an der Grenze zum Westjordanland leider eingestellt wurde, überflüssig ist, sondern erfolgreich. Die Sicherheitskräfte können jetzt "Märtyrer" schon beim versuchten Grenzübertritt entdecken, weil der kontrolliert wird, und tun das auch immer wieder. Gegen Kassams andererseits hilft dieses an manchen Stellen zweifellos unansehnliche Bauwerk wenig, die werden mittlerweile ja selbst vor von den Vereinten Nationen betriebenen Schulen abgefeuert.

Der Ben Gurion-Flughafen von Tel Aviv gilt, um in Israel zu bleiben, ebenfalls als einer der sichersten der Welt. Das liegt daran, daß hier selbst noch die unschuldigsten Trottel in jeder Hinsicht die Gelegenheit bekommen, sich hinterher als "Apartheidopfer" inszenieren zu können. Daß sie es vielleicht nur wegen der Sicherheitsvorkehrungen tun können, entgeht solchen Unschuldslämmern freilich häufig. Auch hier belegt das Ausbleiben von wenig erfreulichen Ereignissen nicht zwangsläufig die Überflüssigkeit manchmal wirklich sehr nerviger Sicherheitsmaßnahmen.

Israel, das seit seiner Gründung praktisch im Kriegszustand existiert, allerdings ist nicht Deutschland, es gibt keine Banden, die Deutschland regelmäßig mit Raketen beschießen, es auslöschen wollen, oder Banditen in nennenswerter Zahl, die vorhaben, als "Märtyrer" sich die Jungfrauen zu verdienen, die sie im Diesseits nicht bekommen. Daß in Israel unterdessen erst jetzt (!) - in vergleichsweise ruhiger Zeit - darüber nachgedacht (!) wird, mit Datensammelei mehr Sicherheit zu erzielen, sollte nicht nur Politiker in doch etwas weniger gefährdeten Staaten nachdenklich stimmen.

MfG
tw_24