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5. March 2002, 13:58   #10
tschubbl
 
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Ich würde mir diverse Notizen machen und mich zuerst mit dem Chef zu einem vertraulichen Gespräch bereitfinden oder mit dem Personalrat,falls vorhanden,und diese Mißstände anhand der notierten Beispiele zur Sprache bringen.Sollte sich dann nichts bessern,dann kannst Du immer noch diesen Schritt machen.Ich würde mir trotzdem sehr gut überlegen,ob dieser Schritt bei der augenblicklichen Lehrstellenknappheit,sinnvoll ist.Ich weis,daß die Chefs,älteren Lehrstellensuchenden sehr skeptisch gegenüberstehen,da sie sich,nach ihrer Meinung,nicht mehr viel sagen lassen.Überlege deshalb sehr,sehr sorgfälltig,ob Du diesen Schritt tun möchtest,oder nicht die Sache durchziehen,denn die Lehrzeit ist schneller vorbei als man denkt.
Wenn Du als Auszubildender,an Deinen unmittelbaren Vorgesetzten eine Frage stellst,so hast Du ein Anrecht darauf,daß Du sie auch beantwortet bekommst,soweit er dazu in der Lage ist und sich die Frage auf Deine berufliche Ausbildung bezieht.
tschubbl