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31. January 2004, 08:05   #7
Ogino
 
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Zitat:
Der Mann ist also keine Bedrohung für die Allgemeinheit
Darum geht es doch nicht nur allein bei der Festsetzung eines Strafmaßes.
Es soll auch eine Tat gesühnt werden.
Und ob dieser "kranke" Mensch keine Bedrohung darstellt sei mal dahingestellt. Nur weil er immer wieder beteuert, keinen Menschen mehr töten zu wollen ?
Wenn ich hier eine Liste von rückfälligen Straftätern anführen würde, denen die Gutachter eine günstige Prognose bescheinigt haben, würde das den thraed sprengen. Das weißt Du selbst nur zu genau Ben.

Zitat:
Und so wie es aussieht, kann er keiner Fliege etwas antun, weil er nur auf die Wünsche des ebenso "perversen" angeblichen "Opfers" einging.
Wenn jemand in der Lage ist und keine Skrupel hat, einen anderen Menschen auch mit dessen Einwilligung, stundenlang sterben zu lassen und ihm nach und nach Körperteile entfernt, dann ist dieser Täter unzurechnungsfähig und die Allgemeinheit muss vor ihm geschützt werden. Und das nicht nur 8 1/2 Jahre lang.

Zitat:
Meine persönliche Meinung: Jeder Strolch, der eine Oma brutal niederschlägt, nur um an die paar Piepen in ihrer Handtasche heranzukommen, sollte härter als der "Kannibale" bestraft werden. Aber solche Täter läßt man ja auch nach dem 10. Vergehen wieder laufen - besonders, wenn sie unter 18 Jahre alt sind.
Hier stimme ich Dir allerding 100% zu.