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31. January 2004, 12:30   #9
Glühwürmchen
 
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Für mich ist "Tötung auf Verlangen" dann gegeben, wenn der Nutzen lediglich auf der Seite des zu Tötenden steht. Also bei schweren Krankheiten oder, wie hier, bei einer extremen masochistischen Veranlagung.
Hier wurde aber auch aus niedrigen Beweggründen gemordet, nämlich aus eigener Befriedigung. Sei es nun, um an das Erbe des Verstorbenen zu gelangen, oder an das Fleisch *brrrr*, ist dabei, für mich, irrelevant.

Der Kannibale hat sich nicht nur am Fleisch ergötzt, sondern auch an der Tötung und Zerstückelung. Selbst im Nachhinein wurde er beim Ansehen der aufgezeichneten Videos sexuell erregt.

Kannibalismus ist noch nicht strafbar gewesen, das sollte ein Präzedenzfall werden, dessen Ausgang ich nicht für gut heißen kann.

Ich gehe davon aus, dass eine Berufung stattfinden wird und der Mörder seine wirklich "gerechte" Strafe im Namen des Volkes erhält