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31. January 2004, 17:32   #14
Ben-99
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Zitat:
Zitat von Glüwü
Oder will jetzt jemand bestreiten, dass er ein Sadist ist?
... selbstverständlich ist er kein Sadist, da sich diese Menschen oft an den Qualen ihrer Opfer ergötzen. Hier wurde aber "nur" der Wunsch auf eine Verstümmelung und Tötung erfüllt. Also war es selbstverständlich kein Mord.

Ob so ein Typ "normal" ist? Natürlich nicht. Aber deshalb kann man nicht gleich alle Menschen, die ihre "perversen" Neigungen im stillen Kämmerlein ausleben, für immer hinter Gitter schicken. Der eine würde halt gern mal mit seinem Staubsauger schlafen, während einem anderen bei dem Gedanken an den Verzehr von Menschenfleisch das Wasser im Mund zusammenläuft. Das sollte uns aber eigentlich nichts angehen.

Was anderes ist es, wenn aus solchen sexuellen Phantasien Wirklichkeit wird und man befürchten muß, daß dadurch andere Menschen geschädigt werden könnten. Es gab tatsächlich Massenmörder, die Leute angelockt, getötet und das Fleisch ihrer Opfer gegessen haben. Nichts von dem ist mit dem aktuellen Fall vergleichbar. Außerdem hat man auch festgestellt, daß ihn nicht der Tötungsvorgang sexuell stimuliert hat, sondern das Ausweiden und der spätere Verzehr.

Ich kann ja gut verstehen, daß der Gedanke, wie "Täter" und "Opfer" zusammen an einem Tisch sitzen und versuchen, einen gebratenen Penis zu essen, sehr verstörend auf die meisten Menschen wirkt. Aber eine Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Klinik wäre nur dann geboten, wenn von diesem Mann nachweislich Gefahr für andere Menschen ausgeht, die sich nicht verspeisen lassen möchten. Allerdings bin auch ich der Meinung, daß man ihn während seines Gefängnisaufenthaltes psychiatrisch betreuen sollte, schon weil es wohl für einen intelligenten und ansonsten normalen Mann nicht gerade angenehm sein wird, weltweit als "Kannibale" bekannt geworden zu sein.

Und noch einmal: Die Entscheidung des Gerichts war in Ordnung, da man sich nun mal an die Paragraphen halten muß und nicht jedesmal das Strafgesetzbuch ändern kann, wenn man es mit einem außergewöhnlichen Fall zu tun hat, der nicht in die üblichen juristischen Schubladen paßt.

Allerdings sind die Kriterien, die einen "Mord" von "Totschlag" oder "Körperverletzung mit Todesfolge" unterscheiden, eindeutig festgelegt, so daß es mich wundert, daß die Staatsanwaltschaft überhaupt auf "Mord" plädiert hat. Deshalb wird wohl auch im Revisionsverfahren keine wesentlich höhere Strafe herauskommen. Es könnte bei einem Top-Anwalt theoretisch sogar sein, daß er ein noch milderes Urteil für seinen Klienten erwirkt.

Gruß Ben