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9. May 2006, 23:59   #17
Ben-99
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... mir ist nicht ganz klar, Ogino, warum Du Dich von dem Verurteilten bedroht fühlst, wenn er vielleicht nach 15 Jahren entlassen wird. Schlummern in Dir etwa auch geheime Wünsche, von jemandem "geschlachtet" und verspeist zu werden? Man weiß ja nie, was in der Tiefe der Seele mancher Boardies vorgeht ;-)

Denn darum geht es doch: Der sogenannte "Kannibale von Rotenburg" ist kein Mörder, sondern hat lediglich die perversen Wünsche seines Sexualpartners erfüllt. Und weil Tötung auf Verlangen in Deutschland strafbar ist, wurde er dafür im ersten Verfahren auch zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Völlig korrekt.

Ihn aber jetzt "lebenslänglich" ins Gefängnis zu schicken, ist ein skandalöses Fehlurteil und soll wohl vor allem die wieder einmal aufgebrachte "Volkes Seele" an den Stammtischen beruhigen. Dabei, so schätze ich mal, weiß nicht mal jeder 10. von ihnen den Unterschied zwischen "Mord", "Totschlag", "Körperverletzung mit Todesfolge" und eben auch "Töten auf Verlangen".

Natürlich ist der Verurteilte kein "Mörder". Und man kann nicht einfach das Recht beugen, nur damit wieder Frieden bei den selbsternannten Hobby-Stammtisch-Richtern einkehrt, von denen wohl manche vor ihren ureigenen geheimen, perversen Gelüsten Angst haben, die sie jetzt auf einen Angeklagten projizieren, der offensichtlich krank ist, von dem aber eine geringere Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht als von jedem jugendlichen Schläger oder Messerstecher, der normalerweise meist mit einer läppischen Bewährungsstrafe davonkommt.

Wenn wir weiterhin in einem Rechtsstaat leben wollen, dann dürfen wir auch nicht die Richter unter Druck setzen, nur weil sie sich an das Gesetzbuch halten. Und es ist nun mal hierzulande so, daß es strafrechtlich irrelevant ist, was der Täter anschließend mit der Leiche macht. Es hat auch noch kein Mörder mildernde Umstände bekommen, nur weil er die Leiche seines Opfers anschließend würdevoll begraben und dabei auch noch ein Vaterunser gebetet hat.

Okay, in diesem Fall landete sie halt nach der Zerteilung in der Pfanne bzw. in der Tiefkühltruhe des Täters. Das ist juristisch höchstens "Störung der Totenruhe". Aber eigentlich auch nicht mal das. Denn das vermeintliche "Opfer" hatte ja vorher erklärt, daß es sich durch eine Verspeisung nach der gewünschten Tötung keineswegs posthum "gestört" fühlen würde. Es war ja gerade das der Wunsch des Getöteten. Und dieser hatte kurz vor seinem Ableben auch noch Gelegenheit, neugierig dabei zuzusehen, was mit seinem abgeschnittenen Schniedel passieren wird. So war es ja schließlich vereinbart.

Natürlich ist das nicht "unsere" Welt. Auch ich liebe zwar "Blue Velvet" und andere Movies von David Lynch, habe aber trotzdem große Schwierigkeiten, mich in die kranken Seelen solcher offensichtlich extrem gestörten Menschen hineinzuversetzen, die sicherlich schon genug an sich selbst zu leiden haben. Aber jemanden wie den Rotenburger Täter mit Mördern gleichzusetzen, die heimtückisch Menschen gegen ihren Willen töten, ist für mich genauso "krank". Ich hoffe für den Verurteilten, daß das Fehlurteil möglichst schnell wieder korrigiert wird und er sich schon in ein paar Jahren, und zwar in Freiheit, Ärzten anvertrauen kann, die seinen aus der Art geschlagenen bizarren Appetit hoffentlich wieder auf normale Kost lenken werden.

Viel schlimmer ist doch das seelische Leid derjenigen, die nach wie vor davon träumen, endlich auch mal von einem "Kannibalen" verspeist zu werden. Daß es sie gibt und daß man sich im Internet mit ihnen zu einer finalen blutigen Freß-Orgie verabreden kann, wissen wir ja nun durch diesen Prozeß. Ich kann nur hoffen, daß man irgendwann Wege finden wird, auch ihnen in irgendeiner Form zu helfen.

Die sogenannten "Normalos" geht das aber überhaupt nichts an. Sollen sie doch froh sein, daß sie, nach Luthers Rat "der Woche zwier", schon nach 3 Minuten in der üblichen Missionarsstellung zum Orgasmus kommen. Glückwunsch! Denn: Wie schön muß es sein, genau das zu tun, was auch die meisten anderen Millionen Menschen unter der Bettdecke machen und sich ein ganzes Leben lang nicht mal dabei zu langweilen.

So bleibt dann eben auch noch Zeit, sich über die paar "Perversen" lautstark aufzuregen. Die tun uns "Normalen" zwar nichts. Aber trotzdem: Am besten am höchsten Galgen aufhängen oder wenigstens lebenslang wegschließen! Schon, weil wir doch alle nicht daran erinnert werden wollen, daß es auch noch Dinge gibt, die unsere spießige geringe Vorstellungskraft übertreffen. Und immer, wenn wir wieder mal etwas nicht verstehen, wenn uns etwas "fremd" ist, möchten wir es am liebsten töten oder zumindest einsperren, damit es aus unseren Augen ist. Damit wir uns nicht mehr damit befassen müssen.

Auch dann, wenn es uns, und eigentlich auch die Richter, eigentlich gar nichts angeht. Weil es nur um ein spezielles Abkommen ging, das zwei Menschen miteinander geschlossen hatten und die "Tat" dann später auch gemeinsam ausführten, ohne daß Dritten, also Unbeteiligten, auch nur ein Haar dabei gekrümmt worden ist.

Und auch Du, Ogino, warst zu keinem Zeitpunkt gefährdet und wirst es auch dann nicht sein, wenn der Täter möglicherweise viel früher entlassen wird. Es sei denn, Du hast in irgendeiner Weise plötzlich "Appetit" bekommen ;-)

Gruß Ben