Thema: Stichtage
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23. August 2006, 07:21   #267
Jules
 
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23. August 1946: Rheinland, Westfalen und Lippe werden zu Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt im Westen Deutschlands und ist mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land der Bundesrepublik Deutschland, flächenbezogen mit 34.080 km² das viertgrößte. Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf, die größte Stadt im Land ist Köln.
Das Landeswappen spiegelt die räumliche Zusammensetzung des Landes wieder. Es zeigt vorne das Symbol für den Rhein, hinten das Westfalenpferd, das Symbol für den Landesteil Westfalen, und in der unten eingezogenen Spitze die lippische Rose für das Lipperland.

Nordrhein-Westfalen grenzt im Norden an das Bundesland Niedersachsen, im Osten an das Bundesland Hessen und im Süden an das Bundesland Rheinland-Pfalz sowie im Westen an Belgien und an die Niederlande.

Räumliche Lage
Nordrhein-Westfalen ist im Norden geprägt durch das Westfälische Tiefland. Sauerland, Bergisches Land und Siegerland im Süden sind dicht bewaldet mit beachtlichen Höhenzügen von 500 bis über 800 Metern. Im Westen schließen sich die Eifel und der Niederrhein daran an.

Im Zentrum Nordrhein-Westfalens liegt das Ruhrgebiet mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und Recklinghausen im Norden, Dortmund, Hamm und Hagen im östlichen Teil, Bochum, Essen, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr in der Mitte sowie Duisburg und Moers im Westen. Weitere große Städte sind im Norden Münster, im Osten Bielefeld und Paderborn, im Süden Siegen und im (Süd-)Westen Bonn, Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Aachen, Mönchengladbach und Krefeld, die bergischen Städte Wuppertal, Remscheid und Solingen sowie die Landeshauptstadt Düsseldorf und ihre Nachbarstadt Neuss.

Der planimetrisch festgestellte Mittelpunkt von Nordrhein-Westfalen liegt mit den Koordinaten 51° 28,7' Nord 7° 33,3' West im Süden von Dortmund-Aplerbeck, in der Aperbecker Mark, am Nordhang des Schwerter Waldes.

Landesteile und Regionen
Das Land ist als politisches Kunstgebilde durch die Britische Militärverwaltung 1946 zur Verhinderung einer Viermächteaufteilung des Ruhrgebiets (Forderung durch die Sowjetunion und Frankreich nach dem Vorbild Berlin) mit der Zusammenlegung der ehemaligen Preußischen Länder Rheinprovinz (nördlicher Teil) und Westfalen gebildet worden, um mit dieser großräumigen Verwaltungseinheit als Land unter britischer Kontrolle somit vollendete Tatsachen zu schaffen und sich den Zugriff auf das Ruhrgebiet als Ganzes mit seiner wichtigen Montanindustrie zu sichern.

Nordrhein-Westfalen unterteilt sich in die drei Landesteile: Nordrhein (das nördliche Rheinland), Westfalen und der später hinzugekommene Landesteil Lippe (seit 1947). Darunter wird naturräumlich und sozio-kulturell in weitere Regionen mit landschaftlichen Bezügen unterteilt.

Gründung des Landes
Nach dem Zweiten Weltkrieg erhält Nordrhein-Westfalen seine rechtlichen Grundlagen mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ [2]. Aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und aus der Provinz Westfalen wird das neue Land Nordrhein-Westfalen gebildet.

1947 muss der bisherige Freistaat Lippe auf Betreiben der Briten seine Selbstständigkeit aufgeben und entscheidet sich nach Verhandlungen mit beiden benachbarten Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (beide britische Verwaltungszone) für den Anschluss an Nordrhein-Westfalen. Am 21. Januar 1947 tritt durch die britische Militärverordnung Nr. 77 die Vereinigung in Kraft.

Historische Eckdaten
21. Juni 1946: Britisches Kabinett beschließt die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
17. Juli 1946: Auf einer Pressekonferenz in Berlin wird die Zusammenlegung des nördlichen Rheinlands mit Westfalen bekannt gegeben.
23. August 1946: Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und Ernennung Rudolf Amelunxen zum Ministerpräsidenten durch die britische Besatzungsbehörde.
21. Januar 1947: Verordnung Nr.77 der britischen Militärverwaltung zur Eingliederung des Landes Lippe nach Nordrhein-Westfalen tritt in Kraft.
20. April 1947 : Erste Landtagswahlen.
5. November 1948: Der Landtag in Düsseldorf beschließt das Gesetz über die Vereinigung der Länder Lippe und Nordrhein-Westfalen.
8. Mai 1949: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird verabschiedet. Nordrhein-Westfalen wird Bundesland.
10. Mai 1949: Der Parlamentarische Rat bestimmt Bonn zur vorläufigen Bundeshauptstadt.
18. Juni 1950: Annahme der Verfassung durch Volksentscheid.
10. März 1953: Das Landesgesetz über die Landesfarben, -flagge und -wappen wird verabschiedet.
12. Mai 1953: Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe werden gegründet.
11. Mai 1954: Die Gründung des Westdeutschen Rundfunks wird beschlossen.
30. Juni 1965: Die Landesregierung eröffnet die Ruhr-Universität in Bochum.
12. Dezember 1968: Die Landesregierung eröffnet die Universität Dortmund.
1. Juli 1969: Die erste Stufe der Neugliederung der Gemeinden und Kreise tritt in Kraft. Hierdurch wird zunächst die Zahl der Gemeinden im Land reduziert.
1. August 1971: Das Bildungsangebot in Nordrhein-Westfalen wird um 15 Fachhochschulen in Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Krefeld, Lemgo, Münster, Paderborn, Siegen und Wuppertal erweitert.
16. Mai 1972: Es folgen die Gesamthochschulen in Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal sowie
1975 die einzige deutsche Fernuniversität in Hagen.
1. Januar 1975: Die zweite Stufe der Neugliederung der Gemeinden und Kreise tritt in Kraft. Hierdurch wird nochmals die Zahl der Gemeinden reduziert und alle Kreise im Lande neugeordnet.
17. Oktober 1994: Die neue Kreisordnung und die neue Gemeindeordnung treten in Kraft, nach der die kommunale Doppelspitze abgeschafft wird. Gleichzeitig wird die Direktwahl der Landräte und der Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister eingeführt.
6. Juli 1999: Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig. Die Klausel wird daraufhin im Kommunalwahlgesetz gestrichen.
1. Januar 2003: Alle Gesamthochschulen werden in ausschließliche Universitäten überführt.
22. Mai 2005 Die SPD verliert bei der Wahl des 14. Landtages nach 25 Jahren den Status als stärkste Fraktion und wird nach 39-jähriger Regierung (seit 1995 mit den Grünen) von den Wählern in die Opposition geschickt. Die bisherige Opposition aus CDU und FDP tritt in Koalitionsverhandlungen ein.
22. Juni 2005 Knapp 39 Jahre nach dem Sturz von Franz Meyers durch ein konstruktives Misstrauensvotum am 8. Dezember 1966 wird mit Jürgen Rüttgers erstmals wieder ein CDU-Politiker zum Ministerpräsidenten gewählt.

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