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6. August 2002, 09:17   #1
ayla
 
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Beleidigung in einem Internetforum

"*********" ist im Internet nicht immer beleidigend

Köln (dpa/gms/WEB.DE) - Einen Prozessgegner in einem Internetforum als "*********" zu bezeichnen, ist nicht automatisch eine Beleidigung in rechtlichem Sinn.

Zu diesem Urteil kamen die Richter des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01). Es handle sich nach Ansicht des Gerichtes lediglich um eine "pointierte Äußerung des Missfallens".

Da die Äußerungen nach Einschätzung der Richter nur einmal und aus einem konkreten Anlass ins Internet gestellt wurden, mithin keine Wiederholungsgefahr bestehe, lehnten sie eine Unterlassungsklage des Gegners ab.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Prozessgegner in einem Internetforum als "*********" und "Hanswurstschwuchtel" bezeichnet. Der Geschmähte versuchte daraufhin, seinem Widersacher derartige Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen.




Ich lese solche Sachen immer wieder mit Erstaunen.

Manchen Menschen scheint auch kein Grund blöd genug zu sein um ein Gericht damit beschäftigen zu wollen.