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19. October 2006, 12:37   #2
Jules
 
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Es war ein Versuch wert und er hat verloren. Und ?
Allerdings ist es gar nicht mal so weit her geholt Länderschulden beim Bundesverwaltungsgericht einzuklagen.
1992 hat's das Saarland und noch ein anderes Bundesland, welches mir leider entfallen ist, mit Erfolg vorgemacht.