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25. June 2002, 03:10   #1
zeus2212
 
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Einspruch gegen den Steuerbescheid

Einspruch gegen den Steuerbescheid
Alles Wissenswerte zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Jeder fünfte Steuerbescheid - so vermuten Fachleute - ist falsch. Für fehlerhafte Steuerbescheide sieht die Abgabenordnung das sogenannte Rechtsbehelfsverfahren vor. Ihre Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung werden erneut geprüft und eventuelle Änderungen berücksichtigt.

Sie sollten also Ihren Steuerbescheid zunächst einmal auf Herz und Nieren prüfen - vor allem, ob die geltend gemachten Aufwendungen auch in vollem Umfang vom Finanzamt berücksichtigt wurden. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Einspruch durchaus lohnen, denn der ein oder andere Sachverhalt kann durchaus unterscheidlich vom Steuerbürger einerseits und dem Fiskus andererseits beurteilt werden. Übrigens, auch wenn Sie nach Erhalt des Steuerbescheids noch steuermindernde Belege gefunden haben, lohnt sich ein Einspruch. Denn innerhalb eines Monats können solche "neuen" Zahlen im Einspruchswege berücksichtigt werden - und damit Ihr finanzielles Konto noch ein wenig aufbessern.

Die Redaktion von steuernetz.de hat für Sie ein Info-Paket zum Thema Einspruch geschnürt. Sichern Sie sich so Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt - und überlassen Sie dem Fiskus keinen Euro zuviel.


hallo arbeiter prüft euren steuerbescheid, vieleicht könnt ihr geld sparen