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29. March 2002, 13:20   #5
binozap
 
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Zumindestens quantitativ wird in der VR China Nachwuchs streng limitiert:

Das im Ehegesetz von 1980 geregelte Mindestheiratsalter beträgt für Männer 22, für Frauen 20 Jahre. Als Spätehe gilt allgemein, wenn das Heiratsalter drei Jahre über dem gesetzlichen liegt, als späte Geburt, wenn das erste Kind nach Vollendung des 24. Lebensjahres der Frau geboren wird.
Laut Ehegesetz sind Ehepaare zur Familienplanung verpflichtet. Grundsätzlich dürfen Kinder nur nach Plan geboren werden und auch nur in der Ehe. Deshalb sind praktisch alle Ehepaare zur Anwendung von Verhütungsmitteln gezwungen. Daneben ist Abtreibung ein gesetzliches Mittel zur Verhütung von Geburten. Entsprechend den Vorschriften soll sie bei allen Schwangerschaften außerhalb des Plans Anwendung finden, nach offiziellen Angaben aber nur, wenn die Frau zustimmt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß mancherorts Zwang ausgeübt wird. Auch die Sterilisierung eines Ehepartners ist relativ verbreitet. Sie wird Ehepaaren mit mehr als zwei Kindern empfohlen; hier kann es ebenfalls zur Ausübung von Zwang kommen.

Ist das wünschenswert ?
Unter bestimmten Bedingungen kann ein zweites Kind beantragt werden. Dabei gibt es für die Landbevölkerung mehr Ausnahmen als für Stadtbewohner. Ein zweites Kind ist unter anderem erlaubt, wenn das erste Kind behindert ist (die Behinderung darf aber nicht erblich bedingt sein) und wenn bei Wiederheirat ein Ehepartner noch kein Kind hat. Bäuerlichen Familien wird darüber hinaus in der Regel ein zweites Kind zugestanden, wenn das erste ein Mädchen ist und wenn der Ehemann neben seinen eigenen auch noch die Eltern seiner Frau mit versorgt.