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22. July 2005, 12:58   #7
Ogino
 
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Zitat:
Zitat von Glühwürmchen
denn - trotz verbüster Strafe - werden sie nie wieder normal leben können
Warum sollen sie das auch? Egal ob Strafe verbüsst oder nicht.
Meinst Du, die machen sich einen Kopf darüber, was sie angerichtet haben? I.d.R. planen sie in ihren kranken Hirnen schon ihr nächstes sexuelles Vergnügen und bauen sich in Gedanken ein Opferschema auf.

Ihre Opfer, sofern sie das übelebt haben, werden auch kein normales Leben mehr führen können.
Während der Täter ohnehin nur 2/3 seiner Strafe absitzen muss (ja auch Wiederholungstäter kommen in diesen liberalen Genuss) und dann auf Staatskosten eine feine Therapie bekommt, gehen die Opfer leer aus.
Es sind genug Fälle bekannt, wo die Krankenkasse die Therapie einer geschundenen Kinderseele ablehnt, weil keine Notwendigkeit besteht.
Dem Täter steht das Recht auf eine fürsorgliche Behandlung zu, dem Opfer nicht.

@ Jules:
Zitat:
Vier von fünf Tätern sind Ersttäter. Stand heute in der Zeitung.
OK, dann wird es ja wohl auch stimmen

Aber was meinst Du wohl wie egal das einem 4jährigen Kind ist, wenn es von so einer tiebhaften Sau vergewaltigt wird ?