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13. March 2006, 19:43   #6
Irata
Junge mit Mundharmonika
 
Registriert seit: October 2002
Ort: Bonn
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Unsere Brandmeldeanlage hat manchmal das Verlangen auf sich aufmerksam zu machen. Eine Alarmauslösung auf mindestens 2 Meldern, das passiert leicht wenn jemand im Serverraum qualmt, löst einen Direktalarm bei der Feuerwehr auf. Der Einsatz eines Löschzuges schlägt in Bonn mit ~ 600 EUR zu Buche.

In Niedersachsen ist der Einsatz der FF bei Qualm oder Wasserdampf für den Meldenden bzw. den verursacher gebührenfrei.


Zitat:
Wer dringend die Feuerwehr benötigt, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden, oder ein Brand ausgebrochen ist, muss sich um die Einsatzkosten keine Gedanken machen. Das Niedersächsische Feuerwehrgesetz sieht vor, dass diese Einsätze grundsätzlich kostenlos sind.

Auch wenn die Feuerwehr vergeblich anrückt, weil das Feuer z. B. vor dem Eintreffen gelöscht werden konnte, oder es sich bei dem gemeldeten Qualm nur um Wasserdampf handelte, bleibt der Einsatz für den Verursacher bzw. Meldenden gebührenfrei.

Anders sieht es bei Einsätzen aus, die durch böswillige Falschmeldungen oder durch Brandstiftungen verursacht wurden. In diesem Fall erhebt der Träger der Feuerwehr die Kosten.

Was kostet ein Einsatz?

Ebenso werden die Einsatzkosten berechnet, wenn die Feuerwehr bei Ereignissen Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen sind. Dazu gehören zum Beispiel:

das Beseitigen von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern),

das Beseitigen von Sturmschäden,

das Beseitigen von Öl- oder sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen,

Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen, etc.,

zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten,

Einfangen von Tieren,

Entfernen von Insekten-Nestern,

Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten,

Absicherung von Gebäuden- und Gebäudeteilen,

Stellung von Brandsicherheitswachen,

Nachbarschaftshilfe,

Kraftfahrzeugbrände (Gefährdungshaftung).

Kostenpflichtig ist dabei entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter oder Veranlasser, der den Einsatz notwendig macht. Dies kann zum Beispiel der Halter eines Fahrzeuges sein, das Öl verliert oder brennt. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen der Stadt Verden die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen. Dies ist in der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand (Anzahl der Fahrzeuge, Personalstärke und Einsatzdauer) und ist im Kosten- und Gebührentarif festgelegt.