Thema: Dresden
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14. March 2006, 09:57   #21
Jules
 
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Registriert seit: September 2002
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Zeugen im Sinne einer "Anklage" bzw. einer "Verteidigung" die nach 60 Jahren gehört werden - also ehrlich. Du erwartest wirklich das man sich nach 60 Jahren noch genau an einen Zeitablauf, Kinoschließungen, Filmvorführungen usw. ganz genau erinnern kann ?

Der Mensch wird nun mal immer älter. Die gehörten Zeugen sind zwischen 70 und x Jahren. Natürlich vermischt sich da die Erinnerung.
Ehrlich gesagt, wenn ich mir meinen Großvater mit seinen 85 Jahren anschaue, ist er noch ziemlich fit im Kopf. Aber ich erwarte nicht das er mit detailliert sagen kann, wann, wo genau, wie lange er in Gefangenschaft geraten ist und welche Kumpel direkt mit ihm gegangen sind und welche er später kennengelernt hatte die vielleicht nur einen Abschnitt neben ihm gelegen haben.

Ich finde eine solche Forderung kann niemand wirklich erfüllen und sie aufzustellen ist ein ziemlich starkes Stück - zumal wenn man selber keine Erinnerung hat die 60 Jahre zurückliegt.
Weißt Du denn z.B. noch die Namen Deiner Klassenkameraden aus der 1. Klasse ? Das ist doch ein einschneidendes Erlebnis das man nicht so einfach vergisst und abhandelt.