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22. June 2003, 22:36   #41
ich
 
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Zitat von ich
Herr Korrekt
Ich nehme doch mal stark an,daß Eintracht nicht daß meinte,was du gemeint hast.
Eine Kastration kann nur im Gehirn stattfinden,d.h.,daß der Trieb und nicht die Geschlechtsorgane abgetötet werden müßen. Ist der Trieb jedoch nicht abgetötet,sondern die Geschlechtsorgane entfernt,so wird es immer wieder zu Übergriffe und irgendwelchen Ersatzhandlungen kommen. Da diese Möglichkeit der Triebtötung bis Dato,"nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zu bewerkstelligen war oder ist,würde ich eine Einweisung in eine geschlossene Anstallt als zwingend geboten sehen.Nur so kann der Staat und die Justiz seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern nachkommen und nicht durch Urlaubsgenehmigungen für Mörder und Sexualtäter mit der sich unser Wegschliesstrafvollzug in der Öffentlichkeit meint profilieren zu müßen.
Mit der Ablehnung der Todesstrafe gehe ich mit Eintracht konqruent.Es ist schon zuviel Unheil damit angerichtet worden und eine abschreckende Wirkung hat sie auch nicht,wie ich weiter oben dargelegt habe.

Glühwürmchen
Du bist die Sehende unter Blinden.

Herr Korrekt
Ich zitiere meinen Beitrag nochmals für dich.Darin wirst du erlesen können,daß eine Kastration im Gehirn o.Ä.,die den Trieb nimmt,derzeit nicht sicher möglich ist. Zur Anwendung würde diese Praxis auch nur kommen,wenn der Täter,nach dem Absitzen einer Zeitstrafe,wieder auf freien Fuß gelangen würde und man eine diagnostizierte Wiederhohlungsgefahr,"mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit",durch einen derartigen Eingriff,ausschliesen kann. Für Ständiginhaftierte würde dies nicht in Frage kommen.
Aber eine derartige Kastration hatte bis Dato noch nie geklappt,was der Fall Jürgen Bartsch beweist,der während der OP verstarb oder versterben mußte.Medikamentöse Kastrationen endeten damit,daß sich der Täter durch die Nichteinnahme seiner Pillen wieder scharf machte und erneut straffällig wurde,was glaube ich im Fall Bachmeier passierte.