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31. May 2008, 07:38   #4
Boomer
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Zitat:
Zitat von Ben-99 Beitrag anzeigen
In Deutschland hätte niemand von ihnen dafür eine Gefängnisstrafe fürchten müssen.
Doch, hätten sie, wenn nachgewiesen würde, daß der Auftrag zur unkontrollierten Weitergabe der Blutkonserven erteilt wurde.