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29. October 2002, 13:18   #13
lala
 
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Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Forderung einer Telefongesellschaft nach Zahlung für die Nutzung einer 0190-Rufnummer zurückgewiesen. Der Kunde hatte im Frühjahr 2001 Rechnungen zu 0190-Telefongesprächen über umgerechnet rund 1200 Euro erhalten und die Telefongesellschaft umgehend aufgefordert, den Anbieter der Dienste zu benennen. Diesem Wunsch kam die Telefongesellschaft nicht nach, da der Kunde einen verkürzten Einzelgesprächsnachweis erhielt, bei dem die letzten drei Stellen nicht dargestellt werden.

Das Gericht sah es als "nicht nachvollziehbar" an, dass die Telefongesellschaft, die das Inkasso für den 0190-Anbieter übernimmt, die Daten so kurz nach Rechnungsstellung nicht mehr ermitteln könne und gab dem Telefonkunden Recht. Dieser muss nun die Rechnung nicht bezahlen. Das Urteil (Az. 92 C 1440/02) ist noch nicht rechtskräftig.

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