Einzelnen Beitrag anzeigen
28. May 2005, 06:06   #40
Boomer
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 2.007
Tun sie doch schon. Überstunden lohnen sich für Arbeitnehmer finanziell gesehen schon lange nicht mehr. Es nutzt aber doch gar nichts, wenn dem Arbeitnehmer Überstunden vermiest werden, sie von Arbeitgebern aber angeordnet werden und im Rahmen von Freizeitausgleich abgegolten werden.

Also bliebe nur die Möglichkeit, Überstunden zu untersagen, um Mehrbeschäftigung, oder besser gesagt, mehr Arbeitsplätze, zu schaffen.

Wie soll das gehen? Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes? Neue, geänderte Tarifverträge? Und wie überzeugt man Betriebsräte? Denn alle Verträge und Gesetze nutzen nicht viel, wenn sie durch Betriebsvereinbarungen ausgehebelt werden können.

Dazu müßten aber zusätzlich die einzelnen Tarifeinkommen überarbeitet werden, denn solange Überstunden für einen Unternehmer deutlich günstiger sind als ein komplett neuer Arbeitsplatz, wird der einen Teufel tun und weitere Leute einstellen.

Daß das Sozialwesen dazu ebenfalls überarbeitet werden muß, dürfte klar sein, denn nur durch Senkung von Sozialabgaben könnte es für Arbeitgeber interessant werden, weitere Arbeitsplätze zu schaffen.

Nach derzeitigen Stand des Sozialwesens erfordert aber die Senkung von Sozialbeiträgen eine höhere Eigenbeteilligung der Versicherten, was wiederum den Weg in die Armut weiter ebnet.

Eine Armut, die nach der Überarbeitung vereinzelter Sozialgesetzbücher mittlerweile gesetzlich verankert zu sein scheint.

Denn nach §24 SGB II erhält ein Arbeitsloser, der von ALG-I (Leistungen nach SGB III) nach ALG-II (Leistungen nach SGB II) wechseln muß, einen Zuschlag zum ALG-II. Der Zuschlag beträgt 2/3 der Differenz zwischen dem zuletzt bezogenen ALG-I und den neuen Leistungen nach ALG-II, maximal aber 160€ monatlich für 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate wird dieser Zuschlag, um 50% gekürzt, für weitere 12 Monate bezahlt und dann eingestellt. Sozialverbände sprechen bei §24 SGB II von einem Armutsgewöhnungszuschlag.

Der Gesetzgeber spricht mit §24 SGB II indirekt aus, daß er durchaus mit einer Zeit von mindestens 2 Jahren rechnet, bis ein Arbeitsloser wieder in den Arbeitsmarkt integriert wird.

Nein, Jupp, wenn sich hier in .de etwas ändern soll, (und muß) dann müssen radikale Maßnahmen her. Ein bischen flicken hier, ein bischen flicken dort wird nicht wirklich helfen.