Einzelnen Beitrag anzeigen
16. November 2005, 19:43   #16
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... dieser Fall ist mir nicht bekannt, aber die Begründung des Richters ist natürlich dummes Zeug. Allerdings werden Straftaten, die in Deutschland begangen werden, natürlich auch nach deutschem Recht verhandelt. Und bei uns gibt es für Körperverletzung nun mal nicht 20 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Genauso wie man hier Sittenstrolchen auch nicht den Schwanz abschneidet, sie zum Tode verurteilt und auch keine öffentlichen Listen auslegt, auf denen die Namen und Adressen von Männern stehen, die schon mal eine Frau belästigt und dafür ihre Strafe abgesessen haben.
Tut mir ja leid, daß es keine Extra-Gesetze nach dem Geschmack von Ogino gibt *g*.

Und natürlich würde bei uns auch keine Frau für 30 Jahre hinter Gitter kommen, weil sie mit einem 15jährigen geschlafen hat. Aber wer wundert sind noch über "Volkes Stimme", wenn auch die BILD-Zeitung darüber in einem locker flockigen Ton berichtet, als würde es um eine Strafe von 3 Monaten gehen:

http://www.bild.t-online.de/BTO/news...er__knast.html

Genau auf diese Art soll uns vorgegaukelt werden, daß selbst die schlimmsten juristischen Perversionen in den USA kaum der Rede Wert seien. Aber sich dann ständig über die "mittelalterlichen" Strafen in anderen Ländern aufregen. Für mich Heuchelei pur.

Gruß Ben