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16. November 2005, 21:11   #18
Ben-99
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... darum geht es doch gar nicht. Natürlich gibt es auch vieles, was bei uns mal endlich nachgebessert werden sollte. Zum Beispiel die Frage, ob ein 19jähriger nach einem Mord- oder Totschlagdelikt bei guter Führung schon nach läppischen 3 oder 4 Jahren wieder draußen ist, weil man bei Grenzfällen gern nach dem Jugendstrafrecht urteilt, dabei weiß man, daß selbst 14jährige Messerstecher schon seit langem keine Ausnahmen mehr darstellen.

Aber 30 Jahre Knast, weil der Lover noch nicht volljährig war? Außerdem hast Du unterstellt, daß sich Ausländer in Deutschland alles erlauben könnten, wenn sie sich auf ihre Abstammung aus anderen Kulturkreisen beziehen. Und das stimmt natürlich nicht. Vielleicht war das mal ein Einzelfall, in dem es einem cleveren Rechtsanwalt gelang, den Richter dadurch milde zu stimmen.

Wird hoffentlich nicht auch noch bei deutschen angeklagten Männern übernommen werden, die einfach nur Spaß daran haben, regelmäßig im Suff ihrer Frau eins in die Fresse zu hauen – und zwar ganz ohne fundamental religiöse Hintergründe *g*.

Gruß Ben