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4. July 2002, 18:30   #1
peet
 
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Kein Kopftuch in der Schule

hoerte ich gerade in den Nachrichten.
Eine inzwischen genaturalisierte ehemalige Afghanistanerin, die inzwischen ein Pedagogiestudium abgeschlossen hat, wollte ihr erlerntes in die Praxis bringen und bewarb sich um eine Anstellung zur Beamtenanwaerterin?
Sie wurde abgelehnt, weil sie als praktizierende Moslemin ihr Kopftuch nicht abnehmen wollte/konnte.

Ist der Entschluss zu Recht?
Wird hiermit nicht das im Grundgesetz garantierte Recht auf Religionsfreiheit in Bedraengnis gebracht.

Macht es etwas aus, wenn eine Person mit Kopftuch vor den Schuelern steht, solange sie zumindest ihren Glauben nicht den Schuelern aufzwingt?

Wie denkt ihr drueber?