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17. July 2002, 15:05   #3
Gameplay-Guru
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Nun, um Euch auch meine Meinung nicht vorzuenthalten (ist ja auch nicht unbedingt die feine Art, ´nen Aufreißer zu machen und sich selbst nicht zu äußern ):

Zuerst muß ich grundsätzliches zu meiner Haltung gegenüber der Behandlung von ausländischen Mitbürger, die eine Straftat begangen haben, äußern.

 Zum einen sind hier ausländischen Mitbürger zu erwähnen, die erst eine recht kurze Zeit in Deutschland leben.
Diese sollten nach meinem Rechtsempfinden, nach einer Verurteilung in ihr Heimatland abgeschoben werden. (egal welche Situation dort herrscht).

 Zum anderen sind ausländischen Mitbürger zu erwähnen, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben.
Diese sollte man bedingungslos wie einen Deutschen Staatsangehörigen behandeln, somit auch in Sachen Verurteilung und Folgen.

Nun vermutlich wird der zweite Punkt einigen von euch sauer Aufstoßen.
Doch man sollte bedenken, daß ausländischen Mitbürger die mehrere Jahre ohne Straftaten in Deutschland gelebt haben, in dieser Zeit genauso viel für den Saat geleistet haben wie deutsche Staatsangehörige (oder manche auch nicht, wie auch so mancher deutsche Staatsangehörige). Nun weiterhin gelten für sie die gleichen Gesetzte, warum also nicht auch die gleichen Strafen ?

Im Fall Mehmet hat die deutsche Gerichtsbarkeit damals meiner Meinung nach vollkommen versagt. Denn ein Jugendlicher der nur in Deutschland aufgewachsen ist und somit kein anderes Umfeld als das deutsche kennt wurde wohl auch nur in diesem Land geprägt. Nun hinzugehen und diesen Jungen in die Türkei abzuschieben, bedeutet für mich nur das eine :

Hier ist ein junger krimineller türkischer Landsmann, er ist zwar bei uns in Deutschland aufgewachsen und hat hier seine Unarten erlernt und entwickelt, aber ab jetzt soll er doch bitteschön seine Straftaten in der Türkei begehen (er hat ja schließlich einen türkischen Paß).