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17. July 2002, 15:17   #4
quentin
 
Registriert seit: April 2002
Beiträge: 1.693
Mein Verständnis für einen Verbrecher hält sich in Grenzen, wenn er 60 Straftaten bis zu seinem 14. Lebensjahr begangen hat.
Ob die Abschiebung rechtens war oder nicht, vermag ich nicht zu sagen, bin kein Jurist. Richtig wäre jedoch und das ist unabhängig von der Nationalität, dass man solchen Kindern einen Riegel vorschiebt.
Es geht nicht an, dass sie aufgrund unseres Strafrechts Narrenfreiheit bekommen. Man braucht bloß an die Hamburger Kids zu denken, die für mehrere 100 000.-DM Autos geklaut und zu Schrott gefahren haben.
Die Erholungsurlaube für Sozialarbeiter, Kreuzfahrten auf Seglern etc. für gute 80 000.-DM und mehr hat zwar dazu geführt, dass diese Sozialarbeiter die Welt, vom Steuerzahler bezahlt, gesehen haben, aber nachweislich wurde kein einziges Kid resozialisiert.
Der Gesetzgeber ist hier eindeutig gefragt.
tw, der gute Memet ist nach einem Monat in der Türkei straffällig geworden und hat da bis zu seinem Antrag im Knast gesessen. Vom Resoz. kann keine Rede sein.
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tw, hier mal Ben 99 auf dem TNY

… es heißt in dem Urteil: „weil erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben wurde.“

Die Frage ist also: Wann ist man hierzulande noch ein „Kind“? Juristisch mag das ja formal in Ordnung sein. Aber dieses „Kind“ hat bei seinen unzähligen Verhaftungen nach Gewalttaten manches Mal zu Protokoll gegeben, daß er das „Geräusch von brechenden Nasenknochen“ liebt.

Also, auch wenn ich jetzt vielleicht Applaus von der falschen Seite bekomme, bin ich überzeugt, daß man endlich auch die Altersgruppe der 14-16jährigen nicht mehr als „Kinder“ ansehen sollte. Wer in diesem Alter schon Jugend-Gangs leitet, mit Rauschgift dealt oder anderen Leuten den Bauch aufschlitzen kann, sollte auch das Recht haben, vor Gericht als halbwegs Erwachsener verurteilt zu werden.

Die Jugendstrafen sind aber ein Witz. Ich habe mich beruflich in solchen Gefängnissen umgeschaut. Da findet man kaum jemanden, der mal die Höchststrafe von 10 Jahren bekam, egal wieviel Menschen er getötet hat. Und wenn er dann mit Anfang 20, nachdem er im Gefängnis eine Lehre machen konnte, vorzeitig entlassen wird, haben die Verwandten seiner Opfer noch immer unter der Tat zu leiden, während solche Jugendliche wieder ein völlig neues Leben beginnen können.

Und weil sie eben gelernt haben, daß einem nicht wirklich viel passiert, fangen sie meist genau da wieder an, wo sie vor ihrer Inhaftierung aufgehört haben. Die Statistiken über das sprunghafte Anwachsen der Jugend-Kriminalität sprechen ja wohl für sich.

Aber, na klar, rein nach den heutigen Paragraphen, haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts natürlich recht. Und nun können sie sich wieder zurücklehnen und sich während ihrer Zeitungs-Lektüre beim Frühstück in Ruhe über die neuesten Gewalttaten solcher „Kinder“ informieren.
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mfg