Thema: Stichtage
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20. June 2006, 08:10   #202
Jules
 
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20. Juni 1991: Der Bundestag beschließt die Verlegung des Regierungssitzes -> Berlin

Als Hauptstadtbeschluss wird der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 bezeichnet, zur „Vollendung der Deutschen Einheit“ seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen. Der Begriff Hauptstadtbeschluss ist dabei irreführend, Berlin war bereits 1990 mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland geworden.

Mit 337 zu 320 Stimmen wurde außerdem beschlossen, dass neben dem

Bundeskanzleramt und dem
Bundespresseamt auch
das Auswärtige Amt,
das Innenministerium,
das Finanzministerium,
das Justizministerium,
das Wirtschaftsministerium,
das Arbeitsministerium,
das Verkehrsministerium,
das Familienministerium
nach Berlin verlegt werden, diese jedoch einen zweiten Dienstsitz in Bonn behalten.

Folgende Ministerien sollten in Bonn bleiben, jeweils mit einem zweiten Dienstsitz in Berlin.

Landwirtschaftsministerium
Verteidigungsministerium
Gesundheitsministerium
Umweltministerium
Bildungsministerium
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ursprünglich sollten die Ministerien bereits 1995 nach Berlin umziehen, dieser Zeitplan konnte aber nicht eingehalten werden. Stattdessen erging ein Kabinettsbeschluss, in dem festgelegt wurde, dass der Umzug bis 2000 abgeschlossen sein soll und ein Budget von 20 Milliarden DM nicht überschritten werden darf.

In dieser Zeit fielen grundlegende Entscheidungen, u. a.:

Der Reichstag wird ständiger Sitz des Bundestages
Die Mehrheit der Bundesministerien zieht nach Berlin um
Die Mehrheit der ministieriellen Arbeitsplätze verbleibt in Bonn
Die Minister haben in Bonn bzw. Berlin einen Zweitsitz
Das Bundespräsidialamt hat seinen Sitz in Berlin
Seit Herbst 1999 nimmt Berlin seine Funktion als Parlaments- und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland wahr.

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