Thema: Stichtage
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12. July 2006, 08:16   #224
Jules
 
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12. Juli 1679: Genehmigung der Habeas-Corpus-Akte durch Englands König Karl II.

Mit den Worten Habeas corpus … (lat. man kann den Körper / die Person haben) wurden in England seit dem Mittelalter die königlichen Haftbefehle eingeleitet, mit denen der König auf Grund seines Vorrechts beliebige Personen verhaften lassen konnte. Daher trägt auch das Gesetz aus dem Jahre 1679 zur Beschränkung dieses Vorrechts umgangssprachlich die Bezeichnung Habeas Corpus Act (dt. oft fehlerhaft: Habeas-Corpus-Akte).

Im modernen Sprachgebrauch – v. a. des angelsächsischen Rechtskreises – wird der Terminus als Kurzform für writ of habeas corpus benutzt, der richterlichen Anordnung der Haft bzw. Haftfortdauer, der in der Regel auf Antrag des Festgehaltenen eine Haftprüfung vorausgeht.

Geschichte
Im mittelalterlichen Europa wurden Haftbefehle mit den Formeln eingeleitet:

habeas corpus ad subjiciendum - man kann die Person festhalten, um Gegenstand (einer Befragung, einer Anklage ) zu werden
habeas corpus ad testificandum - man kann die Person festhalten, um Zeugnis abzugeben
Oft, jedoch unzutreffend wird der Habeas Corpus Act als die Schaffung einer Grundlage für die gerichtliche Überprüfung einer Festnahme zitiert (writ of habeas corpus), was jedoch bereits seit über 300 Jahren Praxis war, zumindest in England. Zutreffend ist, dass dadurch königliche Anordnungen nicht mehr privilegiert sein sollten und wie alle übrigen ebenfalls einer obligatorischen Überprüfung zu unterziehen waren. Der Habeas Corpus Act bildete den Endpunkt eines längeren Streits zwischen englischer Krone und Parlament im 17. Jahrhundert.:

Karl I. missbrauchte dieses mächtige Instrument, indem er von wohlhabenden Bürgern Zahlungen erpresste mit der Androhung, sie andernfalls einsperren zu lassen. Trotz der 1628 durch das Parlament gegen diese Praxis erlassenen Petition of Right verfiel Karl I. bald wieder darauf.

1641 musste Karl I., der wegen eines Aufstands von Schotten und Iren in Geldnot war, einem neuerlichen Erlass des Parlaments zustimmen, der Verhaftungen nur noch mit angemessener Begründung zuließ.

Nach dem englischen Bürgerkrieg (1642–1649), der in der Hinrichtung Karls I. gipfelte, und dem Commonwealth-Regime unter Oliver Cromwell (1649–1660) kam Karl II. an die Macht. Die Vorkriegsregelung wurde wieder hergestellt, und man kehrte auch bald wieder zu Missbrauch und Willkür zurück. Dies ging soweit, dass Karl II., um die Regelungen des Parlaments zu umgehen, Gegner aus England in Gebiete bringen ließ, in denen diese Regelungen nicht galten.

Im Parlament bemühte man sich fortwährend, schärfere Gesetze zu formulieren, konnte sich aber letztlich nie einig werden.

Im Frühjahr 1679 wurde jedoch nach Unruhen das Parlament aufgelöst; im anschließend neu gebildeten Parlament waren übermäßig viele Gegner des Königs vertreten. Kurz darauf sollten dann sowohl eine endlich gefundene Regelung für Verhaftungen zusammen mit einer Exclusion Bill verabschiedet werden, letztere ein Gesetz, das den zum katholischen Glauben übergetretenen Bruder Karls II., Herzog Jakob von York (der spätere Jakob II.), als Thronfolger ausschließen sollte. Um die Exclusion Bill zu verhindern, sah sich der König daher gezwungen, das Parlament aufzulösen.

Damit dies keine Unruhen im Volk nach sich zöge, unterschrieb er gleichzeitig den Habeas Corpus Amendment Act, einen Zusatz zur bisherigen, offensichtlich zu schwachen Regelung, der heute als Habeas Corpus Act bekannt ist. An wichtigen Neuerungen war darin enthalten, dass ein Inhaftierter innerhalb von 3 Tagen einem Richter vorgeführt werden musste, und dass er keinesfalls außer Landes verlegt werden durfte. Um dem Habeas Corpus Act größeres Gewicht zu verleihen, wurden Beamte für den Fall der Missachtung mit empfindlichen Geldstrafen bedroht.

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