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5. May 2007, 16:17   #42
Ben-99
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Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
Zitat:
Zitat von Supernature

In 5 von 6 Klagepunkten haben wir gewonnen, in einem Punkt wurde die Klage abgewiesen. Nach dem gleichen Schlüssel werden auch die Verfahrenskosten aufgeteilt: 1/6 der Kläger, also ich, und 5/6 die Gegenpartei. (Was das in € bedeutet, lässt sich noch nicht sagen, weil wir noch nicht wissen, ob das Gericht, wie in der Verhandlung angedeutet, den Streitwert angepasst hat.)

5:1 - beim Fußball wäre das ein Traumergebnis.

(...)

Gestern ging das schriftliche Urteil vom Landgericht Hamburg ein. (...) Das Urteil besagt Folgendes:

1.) Von den sechs Beiträgen, die Gegenstand der Abmahnung waren, hat das Gericht fünf für rechtmäßig und einen für rechtswidrig erklärt.

2.) Für diesen einen Beitrag stehen der Gegenpartei maximal 146,12 € an Kostenerstattung zu

3.) Der Streitwert wurde von 50.000 € auf 15.000 € reduziert.

4.) Die Kosten des Verfahrens trägt zu 5/6 die Gegenseite und zu 1/6 ich

Wir wurden abgemahnt und schlagen zurück! *Update 04.05.07*
... das klingt zunächst sehr gut, und man würde Supernature auch nur zu gern spontan gratulieren. Wenn man dann aber den Kommentar seines Anwalts zum Urteil liest, mag man schon nicht mehr über den Ausgang des Verfahrens jubeln. Daher nehme ich auch an, daß die juristische Auseinandersetzung fortgesetzt werden wird. Und zwar hoffentlich so lange, bis endlich auch mal ein Richter begreifen wird, wie es im Internet und speziell auf den Boards tatsächlich zugeht. Denn sonst müßte man auch in Zukunft mit Urteilsbegründungen leben, die in etwa so realitätsnah sind, als würde man eine Nonne als Gutachterin bei Sexualdeliktsverfahren beauftragen.

Das Problem ist, daß solche Richter sich zwar für den Prozeß durchaus vorbereiten und auch Erkundigungen bei Dritten einholen, doch die meisten von ihnen sich wohl noch nie als Member auf einem Laber-Brett registriert haben. Und das schlimmste für sie: Sie können sich bei Internet-Angelegenheiten nicht auf 20 Jahre alte Präzedenzurteile berufen oder auf die übliche Fach-Literatur, die seit Jahrzehnten in ihren Regalen verstaubt. Und welcher Richter bildet sich schon gern freiwillig weiter, wenn er nicht unbedingt muß?

Zitat:
Zitat von RA Dr. Bahr

Es bewahrheitet sich damit, was schon während der mündlichen Verhandlung von den Richtern angekündigt wurde: Die vollständige Haftung des Forum-Betreibers für die Postings in seinem Board, unabhängig von der Kenntnis seiner Beiträge.

(...)

Die Entscheidung steht im klaren Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH und ist auch nicht mit dem Urteil des OLG Hamburg im Heise-Fall (Urt. v. 22.08.2006 - Az.: 7 U 50/06) vereinbar. Wieder einmal offenbart damit die 24. Zivilkammer des LG Hamburg ihre ganz eigene Interpretation des Gesetzeswortlautes.

Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg
Gruß Ben