Einzelnen Beitrag anzeigen
3. May 2002, 17:15   #4
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
...iss son ne Sache mit der Rechtmäßigkeitsüberprüfung.


Darin hat sich zu früher wohl nichts geändert. Es wurde nur der Mehrzahl der Fakten Rechnung getragen. Die Frau ging mit den Kindern ins nächste Frauenhaus und der Schläger vom Dienst hatte sturmfreie Bude.

Dann doch lieber andersherum. Selbst wenn es nicht gerechtfertigt ist. Hier trifft es in jedem Fall nur einen und nicht auch noch die Kinder mit.