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22. August 2006, 17:27   #1
Lemmy
 
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ADD vs Gäfgen

Die ADD ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Sitz in Trier und ist, so habe ich es heute gelernt, zuständig für Stiftungen.

Und eine Stiftung wollte der Herr Gäfgen gründen, die „Magnus-Gäfgen-Stiftung“. Kümmern sollte sich diese Stiftung um misshandelte Kinder und jugendliche Opfer von Gewalt.

An sich keine schlechte Idee könnte man glauben, wäre der Herr Gäfgen kein verurteilter Kindermörder. Man führe sich vor Augen, der Herr Gäfgen hat, wollte er seiner damaligen Freundin mit Geld imponieren, ein Kind entführt, die Eltern versucht zu erpressen, den Jungen aber kurz nach der Entführung ermordet.

Ich für mich habe mit Urteilen Probleme, wird einem Menschen in einem Gerichtsverfahren mildernde Umstände zugerechnet, hat dieser Mensch einen Anderen im Zustand der Volltrunkenheit den Schädel eingeschlagen. Würde dieser Verurteilte nun versuchen eine Stiftung „Gegen den Suff“ ins Leben rufen wollen, ich hätte Verständnis dafür, ist sich der Täter (evtl.) der Ursache seiner Tat bewusst und nun versucht, mit der Stiftung gegen den Alkoholmissbrauch anzugehen, um weitere Taten unter Alkoholeinfluss zu verhindern.

Gäfgen nun hat sein Verbrechen, und hier beziehe ich mich nicht auf die unsägliche Boulevardpresse, nicht unter dem Einfluß von Drogen und/oder Alkohol begannen, dass Kind soll geschrienen haben, er hat er es erwürgt, er hat letztendlich kaltblütig ein Kind ermordet.

Diesem Mörder sollte nun die Gründung einer Stiftung erlaubt werden mit der er sich wohl meinte reinwaschen zu dürfen? Man mag über die Vorschriften, die Gängelungen durch das Beamtentum trefflich streiten können, die mir bisher unbekannte ADD hat völlig richtig entschieden.


SPIEGEL exklusiv: Behörde verbietet Gäfgen-Stiftung - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

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