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12. September 2007, 19:18   #3
Ogino
 
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Freut Euch nicht zu früh, in den Knast wird er sicher nicht gehen. Und wenn, dann höchstens in den offenen Vollzug für 1-2 Monate.
Von mir aus hätten man diesen verachtenswerten Menschen 6 Jahre einsperren können.
Keine Sau weint dem eine Träne nach.

Viel wichtiger ist jedoch, dass diesem 'von' nun endlich sein wichtigstes Handwerkszeug genommen wird: die Zulassung als Rechtsanwalt.
Wenn jemand nach einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen immer noch sein schmutziges Handwerk betreiben darf, dann sehe ich auch in diesem Falle schwarz.
Oder interpretiere ich das hier falsch? BRAO - Einzelnorm