Meiner Meinung nach hätte die Klage anders lauten müssen, schlicht und einfach so:
Ist eine Abmahnung,
die sich auf ein unveröffentlichtes und noch nicht rechtskräftiges Urteil stützt,
rechtens - ja oder nein?
Dann hätte das Gericht keine Möglichkeit gehabt, seine obskure Meinung zu Internetforen auszuleben
und sehr wahrscheinlich mit "Nein" geantwortet.
Genau das hätte der so hochgelobte Dr. Bahr wissen und umsetzen müssen
und alles andere wäre danach von selbst gelaufen.
So gesehen ist "vergeigt" zu schwach formuliert...
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