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27. February 2008, 14:33   #4
little tyrolean
 
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Zitat:
Zitat von Sacki Beitrag anzeigen
Nach dessen Meinung darf u.a. das Urhebergesetzt durchaus als "überragend wichtiges Rechtsgut" angesehen werden.
Na und?
Was ein "überragend wichtiges Rechtsgut" ist,
entscheidet doch wohl ein Richter und nicht irgend ein windiger Rechtswissenschaftler.

Falls ich mich irren sollte - armes Deutschland...