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27. February 2008, 19:21   #11
Sacki
Dummschwätzer
 
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Beiträge: 3.365
Ich spiele ungerne den BBesserwisser Franko.
Hier in Berlin ist jeder Polizeibeamter vom Polizeimeister bis zum Ersten Hauptkommissar rechtlich ein Hilfsbeamter Der Staatsanwaltschaft.
Das heißt, er kann z.B. anordnen: Blutentnahmen, Beschlagnahmen und auch Durchsuchungen (auch die von von Wohnungen und das auch zur Nachtzeit.)
Das ein Übermaßverbot gilt und der begründete Verdacht vorliegen muß ist natürlich klar.

Zitat:
Entspricht es der Verhältnismäßigkeit der Mittel, Art 13 wegen geklauter Bananen zu verletzen?
Dieser Fall ist authentisch, das kannst Du mir gerne glauben. Hier ging es auch nicht mehr um die Verhältnismäßigkeit, sondern darum den Nachweis zu erbringen, daß jemand fortgesetzt und gewerbsmäßig Diebstähle begeht.
Die Polizei steht nämlich auch in der gesetzlichen Pflicht, alle Ermittlungen zu führen, um begründete Verdachtsmomente zu beweisen.