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16. December 2005, 13:37   #1
Sacki
Dummschwätzer
 
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Donnerwetter: Gerechtes Urteil

Irgendwie habe ich den Glauben in die Deutsche Rechtsprechung doch wieder ein wenig zurückgewonnen.
Daß Krankenkassen gerne mal notwenige Behandlungen verweigern oder auf das Mindestmaß beschränken, ist ja nun leider bekannt.
Diese Gangster reden sich ja gerne damit raus, Kosten sparen zu müßen, im Interesse der anderen Mitglieder, wie sie das so schön sarkastisch behaupten.
Als oberste Instanz hat nun das BVG den Krankenkassen mächtig einen übergezogen, was man durchaus nur begrüßen kann:

Zitat:
Karlsruhe - Krankenkassen müssen bei lebensbedrohlichen Krankheiten auch die Kosten für Behandlungsmethoden außerhalb der Schulmedizin übernehmen. Das gilt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dann, wenn damit eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht” auf Heilung oder Besserung besteht. Damit gab der Erste Senat einem 18-Jährigen Recht, der an einer schweren Muskelkrankheit leidet. Die Kasse hatte die Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Therapie nicht erstattet.
Derweil sind auch noch andere Klagen beim BVG anhängig. So verlangen Interessengemeinschaften, daß ihnen ein "menschliches Aussehen" ermöglicht wird, indem sie den Zahnersatz bekommen, der einem Bürger in einem (der immer noch) reichsten Länder der Welt zusteht, das zudem in den letzen 7 Jahren angeblich "sozial" regiert wurde.
Wenn man letztzeitlich viele Menschen mit lückenhaften Zähnen sieht, dann liegt das nicht immer nur an der "Angst vorm Zahnarzt" sondern oftmals auch daran, daß sich viele Menschen diese unsozialen Zuzahlungen für Zahnersatz einfach nicht leisten können.