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15. March 2006, 16:23   #18
Eintracht
 
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Obwohl tw_24 als auch Ben zwischen meinen Beitrag gerutscht sind, lasse ich ihn stehen. Hat mich ja Zeit gekostet,


Die Fälle Heise und SN sind nicht vergleichbar und damit auch nicht übertragbar. Heise wurde, bevor es zur Abmahnung und zum Prozeß kam, gebeten, entsprechende Aufrufe (Attacken gegen Server mit dem Ziel, diese lahm zu legen) zu entfernen und künftige zu unterbinden. Dies hat Heise abgelehnt, hatte also Kenntnis von dem Vorgang, bevor es zur Auseinandersetzung kam. Bei Heise geht es letztendlich darum, ob bei der Vielzahl der Beiträge ein Verhindern von negativen Beiträgen bei bereits beanstandenden Threads überhaupt möglich ist bzw. ob die Beiträge nicht sicherheitshalber gelöscht werden sollten.

Ähnlich verlief es im Fall Gulli gegen ein Unternehmen. Auch hier wurde zunächst kostenfrei um Löschung gebeten, erst dann kam die Abmahnkeule.

Bei SN wurde abgemahnt, bevor der Boardbetreiber überhaupt Kenntnis hatte. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, ob ein Boardbetreiber in Anspruch genommen werden kann, nur weil er ein Forum zur Verfügung stellt. Sicher ist, dass kein Schadensersatz gefordert werden kann. Anders verhält es sich beim Thema Mitstörerhaftung. Diese Frage wird nach meinen Feststellungen sehr unterschiedlich diskutiert.
Ursache hierfür sind nicht die Rechtsmittel an sich, sondern dass der Abmahner dem Abgemahnten alle Kosten aufdrücken kann. Bei Abmahnungen im Arbeits- oder Mietverhältnis ist so etwas nicht üblich, obwohl zwischen den Parteien hier ja sogar ein Vertrag besteht.

Wenn hier gegen SN entschieden wird, wäre dies nach meiner Auffassung das Ende der freien Boards. Im Grunde könnte jeder irgendwelche Äusserungen in ein Forum setzen, ein Anwalt stellt dem Boardbetreiber eine überzogene Abmahnung zu. Wer würde dieses Risiko noch eingehen?

Eine negative Feststellung würde die Rechtslage präzisieren. Noch besser wäre das englische Modell. Hier sind Abmahnungen selbst zu zahlen und der Angreifer kann im Gegensatz zum deutschen Recht auf den Prozesskosten sitzen bleiben, wenn der Angegriffene in Unkenntnis handelte und sich vor Gericht sofort unterwirft. Obwohl diese Regelung bereits vor dem Internet-Boom getroffen wurde, gibt es in England praktisch keinen Abmahnmissbrauch.