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12. May 2007, 16:02   #9
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
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... das gönne ich dieser Knalltüte. Nun hat er genau das Gegenteil von dem erreicht, was er ursprünglich wollte. Denn während es vorher den meisten Leuten schnuppe war, wie er wirklich heißt, kann man seinen Namen jetzt auf unzähligen Google-Links bewundern. Außerdem bin ich immer noch davon überzeugt, daß das bescheuerte Urteil in zweiter Instanz kassiert werden wird.

Gruß Ben

PS: Kennt jemand noch einen anderen Fall, bei dem der Name eines Prominenten nicht genannt werden darf? Mir ist keiner bekannt.



[edit]

Das gilt übrigens auch für weltberühmte Schauspieler und Popstars, die man tatsächlich nur unter ihren Künstlernamen kennt. Zum Beispiel nennen sich die Herren Alexander Archibald Leach, Issur Danielowitsch Demsky, Reginald Kenneth Dwight und Georgios Kyriacos Panayiotou in ihren Filmen und auf ihren Schallplatten "Carry Grant", "Kirk Douglas", "Elton John" und "George Michael". Und selbst die wären wohl nie auf die Idee gekommen, die Nennung ihres Geburtsnamens gerichtlich verbieten zu
lassen.

Apropos "Elton": Der nicht ganz so berühmte gleichnamige Praktikant von Stefan Raab heißt übrigens Alexander Duszat und ging ausgerechnet in Buxtehude zur Schule ;-)

Elton - TVWiki.de