Thema: Stichtage
Einzelnen Beitrag anzeigen
24. August 2006, 08:23   #268
Jules
 
Benutzerbild von Jules
 
Registriert seit: September 2002
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.352
23.08.1953: Der Zebrastreifen wird in die westdt. Straßenverkehrsordnung aufgenommen

Der Fußgängerüberweg (Deutschland), Schutzweg (Österreich) Fussgängerstreifen (Schweiz) auch Fußgängerübergang, häufig auch als Zebrastreifen bezeichnet, ist eine Querungsanlage für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Dieser Fußgängerüberweg ist durch breite Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet, die als Verkehrszeichen dienen.

Der Fußgängerüberweg ist immer ebenerdig im Gegensatz zur Fußgängerüberführung oder Fußgängerunterführung. In technischen Fachkreisen wird der Fußgängerüberweg als 'niveaulose Fußgängerüberführung' bezeichnet. Das 'niveaulos' bedeutet ebenerdig.

Da in den meisten Fällen eine Stufe zwischen Gehsteig und Fahrbahn ist, wird die Bordsteinkante abgeschrägt um ein leichteres Überqueren auch mit Kinderwagen oder mit Rollstühlen zu ermöglichen.

Vom Fußgängerüberweg ist die Fußgängerfurt begrifflich zu trennen.

Geschichte

Der Zebrastreifen taucht in internationalen Vereinbarungen erstmals in dem am 19. September 1949 in Genf unterzeichneten Protokoll über Strassenverkehrszeichen auf. Die Konferenz der Vereinten Nationen über Straßen- und Automobilverkehr fand in der Zeit vom 23. August bis zum 19. September 1949 statt und endete mit der Unterzeichnung eines "Abkommens über den Straßenverkehr" und eines "Protokolls über Straßenverkehrszeichen". Gleichzeitig wurde das "Abkommen über die Vereinheitlichung der Wegezeichen" vom 30. März 1931 aufgehoben. Diese internationalen Abkommen mussten allerdings noch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

Der Zebrastreifen wurde 1951 in Großbritannien gesetzlich verankert, allerdings gab es erste Vorläufer auch schon 1949. Schon 1947 hat sich auch Leonard James Callaghan, der auch die so genannten Katzenaugen förderte, für die Zebrastreifen (zebra crossing) eingesetzt.

In Deutschland wurden die ersten 12 in der Stadt München am 8. Juli 1952 angelegt. In die westdeutsche Straßenverkehrsordnung wurde der Fußgängerüberweg zum 24. August 1953 aufgenommen. Der Vorrang für Fußgänger auf Zebrastreifen wurde erst zum 1. Juni 1964 eingeführt. Danach wurden allerdings viele Fußgängerüberwege "um den Verkehrsfluß aufrechtzuerhalten" beseitigt, wie es in einem Fachartikel von 1967 hieß.

Erwähnenswert ist noch die Form mit einer Lichtzeichenanlage, die "pelican crossing" (pedestrian light controlled) genannt wird.

Als Vorgänger des Fußgängerüberweges sind jedoch die im Imperium Romanum weitverbreiteten Steinplatten auf der Fahrbahn zu nennen. Diese Steinplatten hatten große Lücken, die genauso Breit waren, damit ein Wagen problemlos durchfahren konnte. Das dadurch entstehende Muster ähnelte dem heutigen Zebrastreifen schon etwas.

Weiteres