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1. September 2005, 07:12   #2
tw_24
 
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Was sollte bzw. will die SPIEGEL-Berichterstatterin schreiben? Das, was auch BILD sich in dem Fall nur ausdenken kann? Und warum sollte die Öffentlichkeit, also im Grunde alles vom "Stammtisch", der wohl "Rübe ab!" urteilen würde, wenn er es nicht ohnehin schon getan hat, bis hin zu SPIEGEL-Mehrwissern, nun all die sicher unappetitlichen Details erfahren?

Der Fall scheint doch sowieso schon weitgehend aufgeklärt: Ein Kind ist verreckt, die Verantwortliche(n) sind benannt, und in einem Rechtsstaat bleibt es nun der Justiz überlassen, ein Urteil zu fällen. Die Öffentlichkeit ist von der Urteilsfindung ja ohnehin ausgeschlossen, und das ist gut so, denn wie die SPIEGEL-Dame meint, plagen diese ja "Rachegefühle und Gewaltfantasien".

Und diese Gefühle sollen eventuell noch angeheizt werden vielleicht durch eine SPIEGEL-Journalistin, die im Gegensatz zu ihren Kollegen es nicht schafft, "spätestens von 7 Uhr an vor dem Saal herumzulungern"? Vielleicht sollte die Arme schlicht früher aufstehen, wenn sie meint, sie sei verpflichtet, den Voyerismus ihrer Leser (und den eigenen) dadurch zu befriedigen, daß sie in "der ersten Reihe" sitzt.

Denn darum geht es ihr doch, sie will hören, was die Angeklagte erzählt und sie dann analysieren und der Öffentlichkeit zum Fraß vorwerfen - selbst wenn sie vorgibt, sie halte jene nicht für eine "Bestie" - und vielleicht auch noch die eine oder andere Behörde für Versäumnisse anklagen. Letzteres ist durchaus legitim, wird aber wohl noch nicht verhandelt. Es bleiben also nur die Angeklagte und eine SPIEGEL-Schreiberin ohne Wecker.

Ihr Bericht brächte die Öffentlichkeit nicht wirklich weiter, selbst wenn er in SPIEGEL-Manier bestenfalls pseudo-seriös daherkäme, denn das, was in dem Fall bekannt ist, ist in der Tat schon ausreichend, "Rachegefühle und Gewaltfantasien" zu wecken, zumal der SPIEGEL ohnehin schon 'verBILDert' - man schaue in der aktuellen Ausgabe mal auf Seite 84 nach ;-).

MfG
tw_24