Thema: Stichtage
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31. December 2005, 13:47   #31
Jules
 
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31. Dezember 1695: In England wird eine Fenstersteuer eingeführt

Die Fenstersteuer ist eine Steuer, die ein Eigentümer auf die zu seinem Wohnraum gehörenden Fenster zu zahlen hatte.

Die Fenstersteuer ist inzwischen historisch. Es gab sie vom 24. November 1798 an für gut 100 Jahre in Frankreich als Tür- und Fenstersteuer (jährlicher Ertrag etwa 60 Mio. Francs), von 1695 bis 1851 in England, in Spanien bis 1910.

England

In England wurde die Fenstersteuer zum ersten Mal 1695 erhoben, um die durch das Abfeilen von Münzen entgangenen Einnahmen zu ersetzen. Anfangs wurden für jedes Haus 2 Shilling erhoben, später zahlte man für Gebäude mit 10-20 Fenstern 4 Shilling und für mehr als 20 Fenster 8 Shilling. Als diese Gebühren immer mehr ausuferten, kam das sogenannte "Zustopfen", also das Zumauern der Fenster, in Mode. Zugemauerte Fenster waren von der Steuer ausgenommen, sofern das Füllmaterial mit den angrenzenden Mauern hamonierte. Um Steuern zu sparen, mauerten deshalb immer mehr Hauseigentümer die Fenster ihrer Häuser zu, wodurch eine wachsende Zahl von Bürgern des Tageslichts beraubt wurden. Insbesondere in den ärmeren Stadtvierteln nahm die Situation mit der Zeit groteske Ausmaße an. Die zunehmend unbeliebte Steuer wurde 1851 abgeschafft.

Frankreich

In Frankreich gab es eine Tür- und Fenstersteuer, die nur auf vermietbare Häuser angewendet wurde. Bei Vermietung oder willentlichem Leerstand wurde die Steuer erhoben. Landwirtschaftlich genutzte Räume, Keller, Dächer und im öffentlichen Dienst verwendeten Räume wurden nicht gezählt. Die Steuer wurde vom Hauptmieter oder Eigentümer entrichtet, der sie von den Mietern nach deren Anteil wieder eintreiben konnte.

Man behauptet, daß infolge dieser Steuer die im 19. Jahrhundert in Frankreich gebauten Häuser meist ein bis drei Fenster hatten.