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10. June 2001, 13:23   #6
SevenOfNine
 
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[quote]<u>Original erstellt von eridos:
</u>
Zitat:
<u>Original erstellt von B.Elanna:
</u> Nebelscheinwerfer sind nur bei sichtweiten unter 50 Meter erlaubt und dann gilt: Tempo 50 !!!
<IMG SRC="http://www.skat-board.de/skat/smilies/cwm6.gif" border=0>

Das stimmt soweit aber du hast auch etwas vergessen.Nämlich Nebelscheinwerfer darf man bei Regen und bei Schneefall auch noch einschalten.Da hat es nichts mit 50 Meter zu tun sondern nur um gesehen zu werden,wegen der Sicherheit.
So sieht es das Gesetz neuerdings vor.

Gruß eridos
Das kann man bestímmt nur in BMW Handbüchern nachlesen




<center><FONT COLOR="red"><FONT size="3">Seven

"Wer motzt wird assimiliert"
</FONT s></FONT c></center>