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4. May 2002, 13:04   #9
tschubbl
 
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Also mit der Behauptung,ich finde sie sind ein Arsch,würde ich sehr vorsichtig sein,wenn ich keine Zeugen habe.
Man kann so etwas auch zu seinem Ehepartner sagen,dann sagt man es nicht ihm sondern jemand dritten.
Mich hatte man auch schon vom Vorwurf der Beamtenbeleidigung freigesprochen. Ich meinte zu einem Polizeibeamten,daß da jeder kommen könne und sagen,daß er der Gasmann wäre.
Ich lies bei dem Richter durchblicken,daß ich bei einer Verurteilung,das Bundesverfassungsgericht anrufen werde,wegen der Diskriminierung eines Berufsstandes,was dann mitverantwortlich war für den Freispruch,da der Beruf des Gasmannes,ein ehrenhafter sei und somit keine Beleidigung sein könne.