Einzelnen Beitrag anzeigen
20. May 2008, 23:41   #3
Akareyon
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 2.823
Wow! In nur 8 Minuten sämtliche Quellen studiert. Respekt!

Ich kann Deine Frage nicht wirklich beantworten, da ich mich nicht allzuhäufig mit aktueller Tagespolitik beschäftige und auch nicht immer weiß, was gerade in der Bild steht und Ben kennt sich mit diesen Dingen besser aus, vielleicht den mal fragen...

Aber um Deine Frage trotzdem so gut wie mir möglich zu beantworten... abgesehen davon, daß selbst die Demokratie in .de m.E. immer eine Scheindemokratie war, jedenfalls nie eine "Herrschaft des Volkes" im Wortsinne (schon allein, weil a priori keine Referenden vorgesehen sind), ist die Brüsseler Diktatur nach Inkrafttreten des Verfassungsersatzes befähigt und berechtigt, jegliche Entscheidung des deutschen Volkssouveräns zu annulieren. Damit verkommen die Mitgliedsstaaten zu, wie Gauweiler sagt, "regionalen Selbstverwaltungskörpern". Das ist so wie mit dem Bundesrecht, das Landesrecht bricht - in der hessischen Verfassung z.B. ist die Todesstrafe erlaubt. Weil Bundesrecht das Landesrecht bricht und laut Grundgesetz die Todesstrafe nicht erlaubt ist, ist in Hessen die Todesstrafe nicht erlaubt. EU-Recht wiederum bricht Bundesrecht. Laut EU-Recht ist die Todesstrafe wieder erlaubt, in Deutschland auch und in Hessen jetzt erst recht.

Deswegen ist nun in Deutschland die Demokratie am Ende, wenn das EU-Parlament Mist baut.

Zumindest, wenn die Iren im einzigen Referendum der gesamten EU die Verträge von Lissabon ratifizieren, leben wir ab dem 1. Januar 2009 ganz offiziell in einer Diktatur. Schau vielleicht nochmal unter Wikipedia - Reformvertrag: Debatte und Kritik, da wird das alles ein bisschen näher erläutert.