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27. February 2008, 14:11   #3
Sacki
Dummschwätzer
 
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Im Berliner Rundfunk wurde gerade ein Interview mit einem Rechtswissenschaftler der FU Berlin ausgestrahlt.
Nach dessen Meinung darf u.a. das Urhebergesetzt durchaus als "überragend wichtiges Rechtsgut" angesehen werden.
...womit sich dann durch das Urteil eigentlich nicht viel geändert hätte.